Was jetzt für Unternehmen gilt

KI-Transparenzpflicht seit 2. August 2026: Was jetzt für Unternehmen gilt

 

Chatbots, KI-Bilder, Deepfakes: Mit Artikel 50 des EU AI Act tritt eine der praxisrelevantesten Regeln der KI-Verordnung in Kraft und sie betrifft weit mehr Unternehmen, als viele denken.

 

Der EU AI Act wird schrittweise wirksam – und mit dem 2. August 2026 erreichte die Umsetzung eine entscheidende Phase. Ab diesem Datum gelten die sogenannten Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Sie verpflichten Unternehmen dazu, offenzulegen, wenn Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich verändert wurden, oder wenn Menschen mit einem KI-System interagieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die von den nationalen Aufsichtsbehörden durchgesetzt werden.

 

Was seit 2. August konkret gilt

Artikel 50 AI Act stellt im Kern zwei Anforderungen auf:

Information über KI-Interaktion: Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI kommunizieren, etwa bei Chatbots, automtisierten Mailantworten oder digitalen Assistenten.

Beispiel: Diese Antwort wurde von dem AI Agenten der Firma Max Mustermann verfasst.  

 

Kennzeichnung von KI-Inhalten: KI-generierte oder wesentlich bearbeitete Texte, Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar gemacht werden, insbesondere Deepfakes.

Für eine einheitliche Umsetzung hat die EU-Kommission am 20. Juli 2026 finale Leitlinien veröffentlicht und drei standardisierte Symbole eingeführt: „AI“, „AI generated“ und „AI modified“.

 

Wer betroffen ist und wer nicht

Die Pflichten richten sich nicht nur an Anbieter von KI-Systemen, sondern ausdrücklich auch an Betreiber,  also an alle Unternehmen, die KI-Tools wie ChatGPT, Copilot oder Bildgenerierungsprogramme einsetzen, unabhängig von deren Risikoeinstufung. Betroffen sind etwa Service-Chatbots auf der eigenen Website, KI-generierte Bilder in Werbung und Social Media oder KI-Stimmen in Marketing und Schulungsmaterial.

Privatpersonen sind von den Pflichten ausdrücklich ausgenommen. Weitere Ausnahmen gelten für offensichtliche KI-Interaktionen, geringfügige Bearbeitungen, künstlerische Werke sowie Fälle mit menschlicher redaktioneller Kontrolle.

 

Übergangsfristen

Nicht jede ursprünglich für den 2. August geplante Regel tritt tatsächlich vollständig in Kraft. Die technische Wasserzeichen-Pflicht für generative KI wurde auf Dezember 2026 verschoben, für die maschinenlesbare Kennzeichnung gilt bis dahin eine Übergangsfrist.

Auch die strengeren Vorgaben für Hochrisiko-KI-Systeme greifen später als geplant: Der „Digital Omnibus“ verschiebt sie auf Ende 2027 (Anhang III) beziehungsweise Ende 2028 (Anhang I, etwa KI in Fahrzeugen oder Medizinprodukten). Die Transparenzpflicht nach Artikel 50 bleibt von diesen Verschiebungen jedoch unberührt.

 

Zuständigkeit in Österreich

In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) als zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung des AI Act eingerichtet. Sie bietet Informationen, Leitfäden und einen eigenen AI-Act-Chatbot, um Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten zu unterstützen.

 

Was Unternehmen jetzt tun sollten

KI-Inventar erstellen: Welche KI-Anwendungen werden im Unternehmen eingesetzt, auch inoffiziell durch einzelne Mitarbeitende?

Systeme einordnen: Welche Anwendungen fallen unter die Transparenzpflicht?

Kennzeichnung umsetzen: Chatbots klar als KI ausweisen, KI-generierte Medien eindeutig markieren.

Team schulen: Mitarbeitende für den rechtskonformen Umgang mit KI sensibilisieren.

 

Mit der Transparenzpflicht wird der AI Act für viele Unternehmen erstmals konkret spürbar – unabhängig davon, ob sie KI selbst entwickeln oder lediglich einsetzen. Wer Chatbots, KI-Bilder oder KI-Texte nutzt, sollte die eigene Kennzeichnungspraxis jetzt überprüfen, statt auf die ersten Bußgeldbescheide zu warten.

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